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Autonome Maschinen

COBO-SURE

Ein kollaborierender Roboter ist für den Kontakt ausgelegt. Der Kontakt ist gewollt und biomechanisch begrenzt, der entscheidende Risikofaktor ist damit weder die Maschine noch der Mensch, sondern die Übereinstimmung zwischen der dokumentierten Risikobeurteilung und dem tatsächlich gebauten Einsatz. COBO-SURE ist auf diese Übereinstimmung geschrieben und deckt die Lücke, wenn sie sich öffnet.
Überblick
Versicherung für kollaborierende Roboter
Was geschützt wird
Den geteilten Arbeitsraum, dort, wo Kontakt eingeplant und nicht ausgeschlossen ist.
Zugrunde gelegte Regelwerke
ISO 10218-2:2025, kollaborierender Betrieb

Versicherung für kollaborierende Roboter

Den geteilten Arbeitsraum, dort, wo Kontakt eingeplant und nicht ausgeschlossen ist.

Deckungsbausteine

  1. Haftpflicht der Interaktion

    Personen- und Sachschäden im kollaborierenden Betrieb, einschliesslich Kontaktverletzungen trotz Kraftbegrenzung.

  2. Maschinen- und Kaskodeckung

    Eigenschaden am Cobot durch Kollision oder Fehlfunktion.

  3. Betriebsunterbrechung

    Ertragsausfall nach einem gedeckten Ausfall des Cobot.

  4. Steuerungsübernahme

    Schaden aus Manipulation der Cobot-Steuerung.

  5. Konformitätslücke

    Schaden aus einer Abweichung zwischen dokumentierter Risikobeurteilung und gebautem Einsatz, das Versagen, das diese Klasse tatsächlich hervorbringt.

Gedeckte Gefahren

  • Kontaktverletzung im kollaborierenden Betrieb
  • Kraftüberschreitung trotz kraft- und leistungsbegrenzter Auslegung
  • Eigenschaden am Cobot
  • Ertragsausfall nach einem Ausfall
  • Schaden aus einer Konformitätslücke
  • Steuerungsübernahme und Manipulation

Niemals gedeckt

  • Betrieb ohne gültige, aktuelle Risikobeurteilung nach ISO 10218-2
  • Bewusste Überschreitung der biomechanischen Kraftgrenzen
  • Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Betreibers oder seiner Repräsentanten
  • Vor Vertragsbeginn bekannte Mängel
  • Normale Abnutzung, Verschleiss und unterlassene Wartung
  • Krieg, Terrorismus, Kernenergie, Pandemie und hoheitliche Massnahmen

Voraussetzungen für den Vertragsbeginn

Dies sind Voraussetzungen für den Vertragsbeginn, keine Fragen des Schadenfalls. Fehlt der Nachweis, entsteht keine Deckung.

Zugrunde gelegte Regelwerke

  • ISO 10218-2:2025, kollaborierender Betrieb
  • ISO/TS 15066, biomechanische Grenzwerte für den Mensch-Roboter-Kontakt
  • CE-Kennzeichnung nach dem einschlägigen Maschinenregime
  1. Aktuelle Risikobeurteilung

    Nach ISO 10218-2, die den kollaborierenden Betrieb so beschreibt, wie er heute läuft.

  2. Einsatzaudit

    Nachweis, dass die installierte Anwendung dieser Beurteilung entspricht. Das ist der zentrale Zeichnungsfaktor dieser Klasse.

  3. Eingehaltene Kraftgrenzen

    Einhaltung der biomechanischen Grenzwerte, mit aufbewahrter Messung statt einer Zusicherung.

  4. Verzeichnis je Einheit

    Seriennummer, Wert, Standort und Anwendung, jederzeit abstimmbar.

  5. Vorfallsteuerung

    Ein definierter Weg vom Kontaktereignis zur Aufzeichnung, Beinaheunfälle eingeschlossen.

Entwickelt für

  • Hersteller, die Cobots neben Menschen betreiben
  • Integratoren kollaborierender Anwendungen
  • Elektronik, Medizintechnik und Präzisionsmontage
  • Labore und Reinraumbetriebe

Stützt sich auf

Kapazität, Limiten, Bedingungswerke und kommerzielle Konditionen werden nicht veröffentlicht. Sie werden je Gegenpartei strukturiert und im Rahmen eines Mandats direkt mitgeteilt.

Produkte

Die Struktursteht.Die Bedingungenentstehen mit Ihnen.