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Digitale Vermögenswerte

MICASURANCE

MICASURANCE ist für Betreiber innerhalb eines beaufsichtigten Digital-Asset-Perimeters konzipiert. Das Versicherungsprogramm wird an den Pflichten ausgerichtet, an denen sich das Unternehmen tatsächlich messen lassen muss, damit Deckung, Kontrollen und die gegenüber der Aufsicht vorgelegten Nachweise dasselbe Unternehmen beschreiben.
Überblick
Regulatorische Versicherungsinfrastruktur
Was geschützt wird
Das regulierte Unternehmen und seine nachweisbaren Pflichtverletzungen, nicht den Krypto-Wert selbst.
Zugrunde gelegte Regelwerke
MiCAR, Pflichten nach Art. 67(6) und Haftung nach Art. 75(8)

Deckungsbausteine

  1. Abbildung der Pflichten

    Das Betriebsmodell wird jenen Pflichten gegenübergestellt, aus denen versicherbare Exponierung entsteht. Daraus ergibt sich eine belastbare Begründung des Programms.

  2. Sicherungsebene

    Ausgerichtet auf die Trennung und Verwahrung von Kundenvermögen; die Kontrollnachweise werden laufend geführt, nicht jährlich.

  3. Governance und Haftung

    Exponierung aus Organ- und Berufshaftung im Zusammenhang mit regulierter Tätigkeit, strukturiert für die Gesellschaft und ihre Organmitglieder.

  4. Resilienz und Drittdienstleister

    IKT- und Abhängigkeitsexponierungen werden zusammen mit den Pflichten zur Geschäftsfortführung behandelt und nicht gesondert eingekauft.

  5. Nachweiskette

    Eine fortlaufend geführte Dokumentation, die darauf ausgelegt ist, ohne Rekonstruktion vorgelegt zu werden, der Aufsicht, einer Gegenpartei oder einem Verwaltungsrat.

Gedeckte Gefahren

  • Unbefugter Zugriff, Innentäterschaft und Kompromittierung der Handels- oder Verwahrumgebung
  • Kritisches Systemversagen, das beim Kunden einen finanziellen Schaden auslöst
  • Haftung gegenüber Kunden aus der regulierten Tätigkeit des Unternehmens
  • Organ- und Berufshaftpflicht des Rechtsträgers und seiner Verantwortlichen
  • ICT- und Drittdienstleisterausfälle innerhalb des erlaubten Perimeters

Niemals gedeckt

  • Der Marktwert eines Krypto-Werts des Kunden und Kursbewegungen jeder Art
  • Tätigkeit ausserhalb der Erlaubnis oder vor deren Erteilung
  • Vor Vertragsbeginn bekannte Schäden
  • Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherten oder seiner Organe
  • Krieg, Terrorismus, Kernenergie, Pandemie und hoheitliche Massnahmen

Selbstbehalt je Schadenfall

Fünf Stufen, von null bis zehntausend Euro. Welche gilt, wird je Programm vereinbart und richtet sich nach Grösse, Kontrollumfeld und Schadenhistorie des Unternehmens. Die Stufen sind indikativ und ersetzen kein Angebot.

  1. ohne Selbstbehalt0 €
  2. 2.500 €
  3. 6.000 €
  4. 7.500 €
  5. 10.000 €

Voraussetzungen für den Vertragsbeginn

Dies sind Voraussetzungen für den Vertragsbeginn, keine Fragen des Schadenfalls. Fehlt der Nachweis, entsteht keine Deckung.

Zugrunde gelegte Regelwerke

  • MiCAR, Pflichten nach Art. 67(6) und Haftung nach Art. 75(8)
  • MiCAR Art. 111, das aufsichtsrechtliche Sanktionsregime, an dem das Programm gelesen wird
  • Der europäische Passporting-Perimeter, den die Erlaubnis tatsächlich abdeckt
  1. Erlaubnisstatus

    MiCAR-Zulassung vorhanden oder ein Antrag, dessen Umfang dokumentiert und aktuell ist.

  2. Nachweis der Sicherung

    Trennung und Verwahrung von Kundenwerten laufend belegt, nicht zur Erneuerung rekonstruiert.

  3. ICT-Resilienzniveau

    Eine dokumentierte Resilienz- und Drittdienstleisterlage, die mit der Infrastruktur fortgeschrieben wird.

  4. Vorfallsteuerung

    Ein definierter Weg von der Erkennung zum meldepflichtigen Ereignis, dessen Aufzeichnung im Moment entsteht.

Entwickelt für

  • Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen
  • Unternehmen im Zulassungsverfahren
  • In der EU tätige Handelsplattformen
  • Verwahr- und Sicherungsdienstleister

Kapazität, Limiten, Bedingungswerke und kommerzielle Konditionen werden nicht veröffentlicht. Sie werden je Gegenpartei strukturiert und im Rahmen eines Mandats direkt mitgeteilt.

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