MICASURANCE
- Überblick
- Regulatorische Versicherungsinfrastruktur
- Was geschützt wird
- Das regulierte Unternehmen und seine nachweisbaren Pflichtverletzungen, nicht den Krypto-Wert selbst.
- Zugrunde gelegte Regelwerke
- MiCAR, Pflichten nach Art. 67(6) und Haftung nach Art. 75(8)
Deckungsbausteine
- Abbildung der Pflichten
Das Betriebsmodell wird jenen Pflichten gegenübergestellt, aus denen versicherbare Exponierung entsteht. Daraus ergibt sich eine belastbare Begründung des Programms.
- Sicherungsebene
Ausgerichtet auf die Trennung und Verwahrung von Kundenvermögen; die Kontrollnachweise werden laufend geführt, nicht jährlich.
- Governance und Haftung
Exponierung aus Organ- und Berufshaftung im Zusammenhang mit regulierter Tätigkeit, strukturiert für die Gesellschaft und ihre Organmitglieder.
- Resilienz und Drittdienstleister
IKT- und Abhängigkeitsexponierungen werden zusammen mit den Pflichten zur Geschäftsfortführung behandelt und nicht gesondert eingekauft.
- Nachweiskette
Eine fortlaufend geführte Dokumentation, die darauf ausgelegt ist, ohne Rekonstruktion vorgelegt zu werden, der Aufsicht, einer Gegenpartei oder einem Verwaltungsrat.
Gedeckte Gefahren
- Unbefugter Zugriff, Innentäterschaft und Kompromittierung der Handels- oder Verwahrumgebung
- Kritisches Systemversagen, das beim Kunden einen finanziellen Schaden auslöst
- Haftung gegenüber Kunden aus der regulierten Tätigkeit des Unternehmens
- Organ- und Berufshaftpflicht des Rechtsträgers und seiner Verantwortlichen
- ICT- und Drittdienstleisterausfälle innerhalb des erlaubten Perimeters
Niemals gedeckt
- Der Marktwert eines Krypto-Werts des Kunden und Kursbewegungen jeder Art
- Tätigkeit ausserhalb der Erlaubnis oder vor deren Erteilung
- Vor Vertragsbeginn bekannte Schäden
- Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherten oder seiner Organe
- Krieg, Terrorismus, Kernenergie, Pandemie und hoheitliche Massnahmen
Selbstbehalt je Schadenfall
Fünf Stufen, von null bis zehntausend Euro. Welche gilt, wird je Programm vereinbart und richtet sich nach Grösse, Kontrollumfeld und Schadenhistorie des Unternehmens. Die Stufen sind indikativ und ersetzen kein Angebot.
- ohne Selbstbehalt0 €
- 2.500 €
- 6.000 €
- 7.500 €
- 10.000 €
Voraussetzungen für den Vertragsbeginn
Dies sind Voraussetzungen für den Vertragsbeginn, keine Fragen des Schadenfalls. Fehlt der Nachweis, entsteht keine Deckung.
Zugrunde gelegte Regelwerke
- MiCAR, Pflichten nach Art. 67(6) und Haftung nach Art. 75(8)
- MiCAR Art. 111, das aufsichtsrechtliche Sanktionsregime, an dem das Programm gelesen wird
- Der europäische Passporting-Perimeter, den die Erlaubnis tatsächlich abdeckt
Erlaubnisstatus
MiCAR-Zulassung vorhanden oder ein Antrag, dessen Umfang dokumentiert und aktuell ist.
Nachweis der Sicherung
Trennung und Verwahrung von Kundenwerten laufend belegt, nicht zur Erneuerung rekonstruiert.
ICT-Resilienzniveau
Eine dokumentierte Resilienz- und Drittdienstleisterlage, die mit der Infrastruktur fortgeschrieben wird.
Vorfallsteuerung
Ein definierter Weg von der Erkennung zum meldepflichtigen Ereignis, dessen Aufzeichnung im Moment entsteht.
Entwickelt für
- Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen
- Unternehmen im Zulassungsverfahren
- In der EU tätige Handelsplattformen
- Verwahr- und Sicherungsdienstleister
Stützt sich auf
Kapazität, Limiten, Bedingungswerke und kommerzielle Konditionen werden nicht veröffentlicht. Sie werden je Gegenpartei strukturiert und im Rahmen eines Mandats direkt mitgeteilt.