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Digitale Vermögenswerte

NOVA

Neuartige Technologierisiken halten sich nicht an Sparten. Der Ausfall eines autonomen Systems ist zugleich ein Haftungsereignis, ein Cyberereignis und ein Technologieversagen. NOVA ist als ein Programm über diese Grenzen hinweg strukturiert, damit sich die Reaktion nicht durch die Auseinandersetzung darüber verzögert, welche Police greift.
Überblick
Integriertes Programm für neuartige Risiken
Was geschützt wird
Das Unternehmen als Technologiebetrieb: ein Programm über Haftpflicht, Cyber, Technologie und physische Exponierung.
Zugrunde gelegte Regelwerke
Ausgerichtet an den anerkannten Sicherheitsstandards, gegen die die Branche ohnehin prüft

Deckungsbausteine

  1. Einheitlicher Risikoperimeter

    Ein Perimeter um die Technologieexponierung statt mehrerer um Versicherungsprodukte.

  2. Spartenübergreifende Strukturierung

    Haftungs-, Cyber-, Technologie- und Sachexponierungen werden gemeinsam strukturiert, mit bewusst gesetzten Nahtstellen.

  3. Laufendes Underwriting

    Das Programm reagiert auf beobachtete Veränderungen des Risikos und wartet nicht auf die Erneuerung.

  4. Einheitliche Reaktion

    Ein Bearbeitungsweg für Vorfälle über alle Sparten hinweg, koordiniert ab der ersten Meldung.

  5. Portfoliosicht

    Für Organisationen, die mehrere Technologien gleichzeitig betreiben, werden Kumulierung und Korrelation auf Gruppenebene gesteuert.

Gedeckte Gefahren

  • Haftung aus der Technologie, die das Unternehmen betreibt und vertreibt
  • Cyber-Exponierung über die tatsächlich betriebene Infrastruktur
  • Technologie- und Berufsversagen, einschliesslich der Entscheidungen, die Software trifft
  • Physische Exponierung, die aus einem Technologieversagen entsteht
  • Die Nahtstellen zwischen diesen vieren, dort versagt ein aufgeteiltes Programm

Niemals gedeckt

  • Für Kunden verwahrte Coins und Kundenwerte, dafür steht ein Specie-Programm, nicht dieses
  • Markt- und Handelsergebnisse jeder Art
  • Tätigkeit ausserhalb des beschriebenen Betriebsmodells
  • Vor Vertragsbeginn bekannte Schäden
  • Krieg, Terrorismus, Kernenergie, Pandemie und hoheitliche Massnahmen

Voraussetzungen für den Vertragsbeginn

Dies sind Voraussetzungen für den Vertragsbeginn, keine Fragen des Schadenfalls. Fehlt der Nachweis, entsteht keine Deckung.

Zugrunde gelegte Regelwerke

  • Ausgerichtet an den anerkannten Sicherheitsstandards, gegen die die Branche ohnehin prüft
  • Abgestimmt auf den regulatorischen Perimeter, in dem das Unternehmen tätig ist
  • Definierte Aggregate je Konto und je Portfolio
  1. Technischer Mindeststandard

    Ein benanntes Sicherheitsniveau, das das Unternehmen bereits erfüllt, belegt, nicht behauptet.

  2. Ein Betriebsmodell

    Eine einzige Beschreibung dessen, was das Unternehmen tut, gegen die alle vier Sektionen geschrieben werden.

  3. Technische Bestätigung

    Eine unabhängige technische Risikobeurteilung, zu Beginn und bei wesentlicher Änderung.

  4. Selektiv ab dem ersten Tag

    Risiken werden nach ihrer Substanz gezeichnet; das Programm ist keine Sammelstelle.

Entwickelt für

  • KI- und Robotikunternehmen
  • Betreiber autonomer Systeme
  • Konzerne mit mehreren Technologiefeldern
  • Investoren mit konzentrierter Technologieexponierung

Kapazität, Limiten, Bedingungswerke und kommerzielle Konditionen werden nicht veröffentlicht. Sie werden je Gegenpartei strukturiert und im Rahmen eines Mandats direkt mitgeteilt.

Produkte

Die Struktursteht.Die Bedingungenentstehen mit Ihnen.