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Digitale Vermögenswerte

RWA-SURE

RWA-SURE setzt an der Nahtstelle an, die durch die Tokenisierung entsteht: dem Vermögenswert, dem Register und dem rechtlichen Anspruch, der beide verbindet. Der Schutz ist über alle drei hinweg strukturiert, denn ein Ausfall an einer einzigen dieser Stellen führt für den Inhaber zum selben Ergebnis.
Überblick
Schutz tokenisierter Vermögenswerte
Was geschützt wird
Die Nahtstelle zwischen einem realen Vermögenswert, seinem Register und dem Rechtsanspruch, der beide verbindet.
Zugrunde gelegte Regelwerke
eWpG und ZuFinG, die deutschen Regime für elektronische Wertpapiere und Zukunftsfinanzierung

Deckungsbausteine

  1. Emissionskontrollen

    Ausgerichtet auf die Befugnis, Token zu erzeugen, zu vernichten und die Umlaufmenge anzupassen, jene Stelle, an der Token und Vermögenswert auseinanderlaufen können.

  2. Verwahrung des Basiswerts

    Der reale Vermögenswert wird eigenständig behandelt: wo er liegt, wer ihn hält, wie er verifiziert wird.

  3. Registerintegrität

    Laufender Abgleich zwischen der Abbildung on-chain und den massgeblichen Beständen off-chain.

  4. Abwicklungsebene

    Exponierung aus Übertragung, Lieferung gegen Zahlung und handelsplatzübergreifender Abwicklung.

  5. Rechtliche Anbindung

    Der durchsetzbare Anspruch wird als versicherbares Objekt geprüft, Rechtsordnung für Rechtsordnung.

Gedeckte Gefahren

  • Versagen der Tokenisierungsschicht: Vertrag, Mint oder Burn, Schlüssel- oder Ledgerfehler, der die Abwicklung blockiert
  • Ausfall von Rücknahme und Abwicklung, eine gültige Anweisung, die nicht innerhalb des definierten Service Level abgewickelt wird
  • Selektiver Gegenparteiausfall: Plattform, Transferstelle oder Verwahrer, auf den Fehlbetrag nach Verwertung
  • Ausfall einer vertraglich zugesagten Liquiditätsfazilität nach Stellung gültiger Sicherheiten

Niemals gedeckt

  • Allgemeiner Marktwertverlust des zugrunde liegenden Vermögenswerts
  • Der Tokenpreis gegenüber dem Nettoinventarwert
  • Deckung, die nicht besteht oder betrügerisch dargestellt wurde
  • Ein ungültiger Rechtsanspruch, der Anspruch muss bestehen, bevor er versicherbar ist
  • Codefehler vor der Freigabe des Audits sowie vor Vertragsbeginn bekannte Mängel
  • Marktbedingte Aussetzung ohne Verschulden des Emittenten

Voraussetzungen für den Vertragsbeginn

Dies sind Voraussetzungen für den Vertragsbeginn, keine Fragen des Schadenfalls. Fehlt der Nachweis, entsteht keine Deckung.

Zugrunde gelegte Regelwerke

  • eWpG und ZuFinG, die deutschen Regime für elektronische Wertpapiere und Zukunftsfinanzierung
  • Das BaFin-DLT-Pilotregime, soweit die Emission darin liegt
  • MiCAR, soweit das Instrument in dessen Anwendungsbereich fällt
  1. Abbildung des Anspruchs

    Der Rechtsanspruch vom Inhaber bis zum Vermögenswert schriftlich nachvollzogen, bevor etwas gebunden wird.

  2. Prüfung der Verträge

    Auditierte Verträge mit datierter Freigabe, damit die Grenze eines vorbestehenden Mangels nicht strittig ist.

  3. Registerabstimmung

    Tokenbestand gegen die Bestände des Registers in einem definierten Turnus abgestimmt.

  4. Abwicklungs-Service-Level

    Ein definiertes Rücknahme- und Abwicklungsfenster, die Deckung knüpft an eine benannte Pflicht an.

Entwickelt für

  • Tokenisierungsplattformen
  • Emittenten tokenisierter Instrumente
  • Transferstellen und Administratoren
  • Institutionelle Inhaber von RWAs

Kapazität, Limiten, Bedingungswerke und kommerzielle Konditionen werden nicht veröffentlicht. Sie werden je Gegenpartei strukturiert und im Rahmen eines Mandats direkt mitgeteilt.

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