Die Pflicht folgtder Rolle,nicht derTechnik.
- In Kraft
- 1. August 2024
- Geändert
- 27. Juli 2026
- Hochrisiko-Pflichten
- 2. Dezember 2027
- Bussgeld bis
- 7 % des Weltumsatzes
Die Hochrisiko-Frist ist nicht mehr der August 2026. Das meiste, was über diese Verordnung geschrieben steht, sagt es noch.
Was wann gilt
Manche Verwendungen sind schlicht versperrt
Die verbotenen Praktiken gelten seit Februar 2025, und die Änderung vom Juli 2026 hat weitere hinzugefügt. Dies ist die einzige Stufe, deren Obergrenze bei 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes liegt, nach Artikel 99 Absatz 3.
Universell einsetzbare Modelle tragen eigene Pflichten
Die Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck und die Aufsichtsstruktur dahinter gelten seit August 2025. Die Änderung vom Juli 2026 hat die Durchsetzungsrolle des KI-Büros erweitert.
Menschen müssen erfahren, dass sie es mit einer Maschine zu tun haben
Ein System, das unmittelbar mit einer Person interagiert, muss offenlegen, dass es ein System ist, und künstlich erzeugte Bilder, Ton- oder Videoinhalte müssen als solche gekennzeichnet werden. Diese Pflicht war von der Verschiebung nicht erfasst und gilt bereits.
Das Hochrisiko-Regime, sechzehn Monate später als ursprünglich geschrieben
Systeme in den Anwendungsfällen des Anhangs III, Beschäftigung, Bildung, Kredit, wesentliche Dienste, Strafverfolgung und weitere, unterliegen ab dem 2. Dezember 2027 dem vollen Hochrisiko-Regime. Sitzt die KI in einem Produkt, das schon nach Anhang I geregelt ist, gilt der 2. August 2028.
Anbieter und Betreiber sind verschiedene Rollen mit verschiedener Exponierung
Der Anbieter trägt das Qualitätsmanagementsystem, die Dokumentation, die Protokolle und die Konformität des Systems selbst. Der Betreiber hat einen engeren Kranz: das System bestimmungsgemäss einsetzen, die menschliche Aufsicht ernst nehmen, und einer Person mitteilen, wenn ein Hochrisikosystem über sie entscheidet. Genau an dieser Grenze irren sich Unternehmen am ehesten darüber, was sie eigentlich sind.
Drei Obergrenzen, und die meiste Exponierung liegt in der mittleren
Verbotene Praktiken reichen bis 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes. Verstösse gegen die Anbieterpflichten aus Artikel 16, die Betreiberpflichten aus Artikel 26 oder die Transparenzpflichten aus Artikel 50 reichen bis 15 Millionen oder 3 %. Falsche, unvollständige oder irreführende Angaben gegenüber einer notifizierten Stelle oder einer Behörde reichen bis 7,5 Millionen oder 1 %.