Wem die Coinsgehören, istkeine Frage derArchitektur mehr.
- Rechtsakt
- Verordnung (EU) 2023/1114
- Bindet
- Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen
- Kernpflichten
- Art. 70 und Art. 75
- Haftung
- Art. 75 Abs. 8
Artikel 67 fragt, was ein Anbieter gegen das Scheitern vorhält. Diese beiden fragen, was er überhaupt hält.
Was sie verlangen
Kundenwerte werden gesichert und voneinander getrennt gehalten
Die Eigentumsrechte an Kryptowerten und Geldern der Kunden werden gesichert, und die Werte verschiedener Kunden werden voneinander getrennt. Den Kunden wird in klarer, nicht fachsprachlicher Form mitgeteilt, worin die Systeme, Grundsätze und Verfahren dahinter tatsächlich bestehen.
Verwahrung ist eine schriftliche Vereinbarung, keine Übung
Wer Verwahrung und Verwaltung anbietet, schliesst mit dem Kunden eine Vereinbarung, welche die Pflichten und Verantwortlichkeiten beider Seiten festlegt, und führt eine Verwahrpolitik. Was betriebliche Gewohnheit war, wird ein Dokument, das eine Aufsicht lesen kann.
Die Trennung reicht bis auf das Register hinunter
Kryptowerte der Kunden werden im Distributed Ledger selbst getrennt von den eigenen Werten des Anbieters gehalten und sind vom Vermögen des Anbieters abgesondert. Trennung ist damit kein Eintrag in einem internen System mehr, sondern eine Tatsache darüber, wo die Werte liegen.
Die Werte, oder der Zugang zu ihnen, kommen zurück
Der Anbieter muss Verfahren vorhalten, um die für Kunden gehaltenen Kryptowerte oder die Mittel des Zugangs zu ihnen so rasch wie möglich zurückzugeben. Ein Schlüssel, den nur ein ausgeschiedener Techniker herstellen könnte, ist kein Verfahren.
Die Linie: zurechenbar, oder nicht
Der Anbieter haftet seinen Kunden für den Verlust von Kryptowerten, der ihm zurechenbar ist, und ein Verlust aus der Erbringung seiner Dienstleistungen gilt als zurechenbar. Er haftet nicht für ein Ereignis, das unabhängig von seinem Betrieb eintritt; das Beispiel, zu dem die Verordnung selbst greift, ist ein Problem im Betrieb eines Distributed Ledger, den der Anbieter nicht kontrolliert.
Eine gesetzliche Haftung ist eine beschreibbare Exponierung
Artikel 75 Absatz 8 schafft keine Versicherung. Er tut etwas Nützlicheres für jeden, der dieses Risiko einschätzt: er sagt, welche Verluste den Anbieter kraft Gesetzes treffen und welche nicht. Eine Exponierung, deren Rand in einer Verordnung steht, lässt sich beschreiben, belegen und bestreiten, statt geschätzt werden zu müssen.